Oldenburger STACHEL Nr. 9/95

Die Neue Wärmeschutzverordnung

Schutz des Klimas oder des Gewissens?

Energiesparen? -selbstverständlich!???

Energiesparen, dieses geflügelte Wort ist heute bereits zum eigenständigen Begriff, fast zum Selbstzweck geworden. Doch hüten wir uns Selbstverständlichkeiten nicht mehr zu hinterfragen - z.B. mit Fragen der Art : aus welchem Grund? wieviele denken so? was ist am sinnvollsten?. Allein diese drei Fragen führen oftmals zu einer verwirrenden Vielzahl von Antworten, die in sich auch widerspruchsvoll sein können. Gerade die Begründung des Energiesparens hat sich in den letzten zwanzig Jahren gewandelt. War es nach der Ölkrise 1973 die Angst, unsere Gesellschaft würde mit ihrer Ölabhängigkeit zu leicht erpreßbar sein, so waren es wirtschaftliche Erwägungen Ende der siebziger Jahre, die einhergehend mit Preissteigerungsprognosen zu technischen Verbesserungen in der Energieausbeute in allen Bereichen unseres Alltages geführt haben. Heute entfallen diese beiden Gründe fast gänzlich. Die mehr gewordenen Öllieferländer sind politisch uneinig und der Energiepreis ist sehr niedrig. Das Bemühen des Einsparens von Energie ist heute eine Ablehnung eines potentiellen Risiko erheblichen Ausmaßes im Falle der Atomenergie und eine Vorsorgehandlung für die Lebensbedingungen späterer Generationen. Je nachdem mit wem man spricht, bricht der zuvor festgestellte Konsens über das Energiesparen in verschiedene Richtungen auf. Der Weg-vom-Öl Befürworter der ersten Generation (Erpressbarkeit) ist inzwischen nicht mehr vorhanden, auch wenn er in größeren Zeiträumen gedacht seine Berechtigung immer noch hätte, denn die Resourcen sind beschränkt. Die in Mark-und-Pfennig Denkenden haben zu ihrer Hochzeit viele Veränderungen auf den Weg gebracht, von denen wir heute noch profitieren. Doch gerade sie sind es, die heute Energiesparinvestitionen als Geldverschwendung bezeichnen. Bleibt noch die letzte Begründung, die moralische Verpflichtung zu Sparen. Solchen Verpflichtungen kann genügt werden, indem ein Weg gezeigt, vielleicht sogar vorgeschrieben, wird, dessen Einhaltung aber keine streng Aufsicht findet.

Dreiviertel des Energieverbrauchs im Haushalt ist Heizenergie

Die Neue Wärmeschutzverordnung bewegt sich in diesem Spannungsfeld. Wieweit diese Ordnungspolitische Maßnahme ihren Zweck dennoch erfüllen prüft der Oldenburger Energierat e.V. in einer kleinen Untersuchung gerade. Die Neue Wärmeschutzverordnung zielt auf die Einsparung von Energie zur Bereitstellung von Raumtemperaturen, also sowohl zum Heizen wie auch zunehmend zum Kühlen. Rund ein Drittel der Endenergie, die in Deutschland verbraucht wird, dient diesem Zwecke. In der Verbrauchergruppe der Haushalte (ca. 25% Anteil) sind es sogar Drei Viertel. Also ein Potential, das nicht unberücksichtigt bleiben darf. Nun gehört Wohnen zu den Grundbedürfnissen des Menschen wie Essen oder Gesundheit und vielen Menschen wird dieses ganz oder in gewünschter Art zur Zeit vorenthalten. Besteht nun die Forderung dieses Bedürfnis umweltgerechter nur leider auch teurer zu gestalten, selbst wenn dieses Geld durch Einsparungen zurückverdient wird, so steigert man diese Vorenthaltung nochmal. Wegen dieser Vorenthaltung werden die Stimmen lauter, die Vereinfachungen bei der Erstellung von Gebäuden sowohl im Genehmigungsverfahren als in den Anforderungen fordern. Daß das Streben nach Wohnraumschaffung nicht sehr eindeutig zielgerichtet ist, zeigt sich aus der Abschätzung, daß mit den gleichen Mitteln und Flächen statt zehn freistehender Einfamilienhäuser fünfzehn Wohnungen in einem Gebäude mit gleicher Wohnfläche, in aufwendigerer Architektur, wesentlich niedrigerem Energieverbrauch und einem umgebenden Park erstellt werden könnten. In diesem Zusammenhang hat es eine Vorschrift, die nur noch moralisch begründet wird, schwer.

Nur die Praxis zeigt den Willen

Wie sieht es nun um die Praxis aus? In vielen Bundesländern bestehen Prüfungsvereinfachungsregelungen, die den Bauordnungsämtern die Überprüfung der Vorschriften entziehen und allein in die Hände der Bauherren und Planer legen. Diese Tendenz scheint sich unter dem Stichwort "Weniger Staat - mehr Eigenverantwortung für den Bürger" zu verstärken. Damit ist hier der Anreiz Geld gesetzeswidrig einzusparen sehr groß. Inwieweit dieses geschied ist allein wegen der nicht mehr vorhandenen Prüfung schwer abzuschätzen. Kam es in der Vergangenheit z.B. durch die Praxis der Hauserstellung durch eine Baugesellschaft und den sofortigen Verkauf des Gebäudes zu mangelhaften Bauausführungen, so ist dieses im Falle von kaum bemerkbaren nicht erfüllten Wärmedämmstandards um so mehr zu befürchten. Gleiches gilt aber aus verschiedenen Gründen auch im übrigen Neubaubereich.

Der Altbaubestand dominiert den Verbrauch

Nun werden wir nicht allein über die Erstellung energiesparender Neubauten zu einem ausreichenden Gesamtminderverbrauch bei Energie kommen. Hier muß es auch zu Handlungen im Gebäudebestand kommen, da Gebäude i.a. eine Standzeit von 100 Jahren und mehr besitzen. Daß das so gern zitierte Bestandsrecht kein unüberwindlicher Hemmschuh ist, zeigt sich bei Kraftfahrzeugen aber auch bei den Heizungsanlagen. Für beide wurden die Anforderungen verschärft und mit Übergangsvorschriften durchgesetzt. Auch wenn hier weitergehendes wünschenswert gewesen wäre, so zeigt es doch die Möglichkeit auf. Auch die neue Wärmeschutzverordnung enthält, wie bereits die alte von 1982, Vorschriften für den Gebäudebestand. Es werden hierbei nicht zeitliche Zielwerte vorgegeben, sondern Forderungen im Falle einer Veränderung aufgestellt. Werden z.B. die Fenster erneuert, so ist ein gewisser Wärmeschutzwert vorgeschrieben, werden Dächer erneuert, so ist eine Dämmung erforderlich. Doch sieht es im Neubaubereich, der immerhin einer gewissen Überprüfung unterliegt bereits schlecht aus, so ist die Lage im Bestand schier aussichtslos. Da die meisten Erneuerungsmaßnahmen sinnvollerweise nicht genehmigungs- oder aufsichtspflichtig sind, besteht auch kein Druck Vorschriften einzuhalten. Die ausführenden Handwerksbetriebe stecken hier in der Klemme: bestehen sie auf vorschriftsmäßiger Ausführung, so laufen sie Gefahr den Auftrag nicht zu bekommen. Einige scheinen sogar damit zu werben, "daß wir das nicht so eng sehen müssen". Die Verordnung läuft damit ins Leere. Erst wenn eine Aufsichtsstelle zur Stellungnahme aufgefordert wird, z.B. durch die Anzeige eines aufmerksamen Bürgers (nicht zu verwechseln mit dem Hobbydenunzienten), muß diese in Aktion treten. Die dann verwandten verwaltungsrechtlichen Mittel müssen jedoch nicht zum Erfolg führen. Die Gerichte lassen doch viele Ausflüchte im Verwaltungsalltag gelten. Auf alle Fälle greifen dei Mittel erst dann, wenn das Fehlverhalten bereits geschehen ist und bei Häusern nicht mehr zu korrigieren sind. Und es werden täglich Häuser neu eingedeckt oder verkleidet, ohne daß die vorgeschriebene Dämmung eingebaut wird.

Die Mittel zur Umsetzung sind vorhanden

Abhilfe könnte da der Wärmebedarfsausweis schaffen, der für die Neubauten vorgeschrieben ist. In ihm sind die wesentlichen wärmetechnischen Merkmale des Gebäudes eingetragen und bei Veränderungen wird er aktuallisiert. ER ist vergelich bar mit dem Fahrzeugbrief eines Autos. Der Nutzer oder Käufer eines Hauses hat so eine sachliche Information über den Gebäudezustand. In verschiedenen Städten in Deutschland sind solche Konstruktionen modellhaft eingeführt worden und zeigen bereits ihre Wirkung. Dieser Ausweis wurde ebenso in einem Gesetzentwurf der Grünen in Niedersachsen gefordert, doch leider erst zu Oppositionszeiten; die SPD streubt sich heute dagegen. Hier wird also eine einfache Kontrollinstanz verhindert, die der Vorordnung in ihrer Durchsetzung weiterhelfen würde.

Die Moral von der Geschicht

So scheint der Ring geschlossen. Die politische Ebene beschließt Forderungen, bemerkt daß verschiedene Gruppen im Volk der Maxime der eigene Geldbeutel sei doch näher ist als das gemeinsame Klima folgend diese Forderungen ablehnen; schafft Durchsetzungsmittel ab und verhindert neue. Damit sind alle zufrieden in dem Sinne wie moralische Forderungen eben erfüllt werden.

Dipl.Ing. Thomas Myslik,
Oldenburger Energierat e.V.


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