Trotz eines gegenteiligen Ratsbeschlusses weigert sich Bürgermeister Hildebrandt in Wardenburg, einen von der EWE vorgelegten Konzessionsvertrag für die Zeit von 1997 bis 2017 zu unterzeichnen. Wir veröffentlichen im Folgenden Auszüge aus einer Stellungnahme des Bürgermeisters, die uns zugesandt wurde:
"Mit knapper Mehrheit hat der Wardenburger Rat beschlossen, diesen Konzessionsvertrag vorzeitig abzuschließen. Aus meiner Sicht stehen dem vorgelegten Vertrag jedoch erhebliche haushaltsrechtliche und kommunalverfassungsrechtliche Bedenken entgegen. Die EWE ist nicht bereit, inhaltlich über diesen Vertrag zu verhandeln: "Dieser Vertrag - oder keiner!" erklärt das Unternehmen kategorisch.
Im Bereich Weser-Ems haben inzwischen von 197 Kommunen 190 genau diesen Knebelvertrag unterschrieben. In Anbetracht der zu erwartenden Änderungen im Energierecht halte ich ... den Abschluß von Konzessionsvert rägen mit 20jähriger Laufzeit für unverantwortlich. ...
Seit nunmehr 9 Jahren bin ich Bürgermeister der 15 000 Einwohner zählenden Gemeinde... Mit der Nichtunterzeichnung des Konzessionsvertrages mit der EWE ... weigere ich mich erstmals, einen Ratsbeschluß auszuführen. Mit zwei Stimmen Mehrheit beschloß der Wardenburger Rat im Juni 1995, den Konzessionsvertrag mit der EWE erneut für 20 Jahre abzuschließen. Zur kommunalverfassun gsrechtlichen und haushaltsrechtlichen Überprüfung habe ich den Vertrag an den Landkreis als Aufsichtsbehörde weitergereicht . Die CDU hat bereits eine Schadenersatzklage gegen mich angedroht und ebenfalls den Landkreis als Aufsichtsbehörde mit der Überprüfung der Rechtslage beauftragt. ...
Für die Nutzung gemeindeeigener Grundstücke zur Leitungsverlegung zahlen die Energieversorger an die Gemeinde eine Konzessionsabgabe von derzeit 2,6 Pf verkaufter kWh. Diese 2,6 Pf zahlt der Bürger mit der monatlichen Stromrechnung an das Versorgungsunternehmen. Die EWE will auch künftig diese monatliche Zahlung des Kunden nur halbjährlich im Nachhinein an die Gemeinde weiterleiten...
Sondervertragskunden (Großabnehmer) zahlen kaum Konzessionsabgabe für die Gemeinde. Die Gemeinde gewährt mit Verzicht auf die Konzessionsabgabe den Großabnehmern eine Subvention. Die Festlegung, wer Sondervertragskunde wird und wer nicht, behält sich in dem Vertrag jedoch allein die EWE vor. ...
Der Vertrag enthält die Bestimmung, daß die EWE auch über die 20jährige Vertragslaufzeit hinaus gemeindliche Grundstücke zur Leitungsverlegung und Regionalversorgung nutzen darf. Derartige Bestimmungen ... halte ich für sittenwidrig. ...
Ohne die Zustimmung der Gemeinde kann die EWE den Vertrag auf ein anderes Versorgungsuntern ehmen übertragen. Die Gemeinde hat keinerlei Einfluß darauf, welches Unternehmen zukünftig die Bürger mit Strom und Gas versorgt... Das hat mit Demokratie und Selbstverwaltung nichts mehr zu tun. ...
Letzendlich behält sich allein die EWE die Entscheidung über den Einsatz regenerativer und umweltfreundlicher Energien im Gemeindegebiet vor. ... Die Errichtung einer Windenergieanlage durch die Gemeinde wurde (von der EWE) diffamiert, ein Blockheizkraftwerk am Hallenbad sowie die Installation eines Nahwärmenetzes in einem Neubaugebiet abgelehnt. Hier soll der Bock zum Gärtner gemacht werden. ...
In dem vorliegenden Vertrag wird der Sachzeitwert, zu dem das Strom- und Gasnetz später von der Kommune übernommen werden kann, nicht festgelegt. Dieser Wert muß jedoch definiert sein, schon um einem zukünftigen Rat die Möglichkeit offenzuhalten, die Versorgung wieder in die eigene Hand zu nehmen. Unabhängige Gutachter haben bei der Überprüfung von Netzübernahmen durch Kommunen festgestellt, daß der Sachzeitwert durch die Energieversorger um etwa 60 % zu hoch angesetzt wird. In dem Vertrag wird nicht geklärt, daß bei einer späteren Netzübernahme durch die Kommune die Entflechtungskosten allein von der EWE zu tragen sind.
Vom Wardenburger Rat wurde ferner durchgesetzt, daß keine weiteren Angebote zur Strom- und Gasversorgung von anderen Interessenten eingeholt und geprüft werden. Das ist ein eindeutiger Verstoß gegen den Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung. Nach EU-Recht muß ein solcher Milliarden- Vertrag meines Erachtens sogar europaweit ausgeschrieben werden. ...
Schließlich behaupte ich, daß mit der Verteilung von Strom und Gas an die Haushalte ... viel Geld zu verdienen ist. Dieses Geld kann sehr gut für die Erledigung kommunaler Aufgaben, wie Kindergärten, Schulen etc., verwandt werden. Die Kommunen sollten die Energieversorgung wieder in die eigene Hand nehmen. Die Energieversorger investieren zunehmend im Abwasser- und Abfallbereich, sowie im Bereich der Wärmeversorgung. Ich halte den Aufbau solcher Versorgungsmonpole gesellschaftspolitisch für ausgesprochen bedenklich. Im Grunde kommt dies einem Verkauf des Bürgers an Privatgesellschaften gleich. ...
Die CDU verfügt im Wardenburger Rat nach dem Wechsel von zwei SPD-Ratsherren als sogenannte Unabhängige zur CDU gemeinsam mit der FDP über eine knappe Mehrheit. (11 CDU, 2 Unabhängige, 3 FDP, 2 Freie Wählergemeinscha ft FWG, 2 Grüne, 11 SPD) Ein Mitglied der CDU erklärte im Vorfeld der Abstimmung:"Wir lassen solange über genau diesen Vertrag abstimmen, bis wir eine Mehrheit dafür haben." An einer Verhandlung über die einzelnen Vertragspunkte war man nicht interessiert. Unabhängig davon lasse ich derzeit die Frage der Befangenheit einiger Ratsmitglieder in dieser Angelegenheit von der Kommunalaufsicht beim Landkreis überprüfen. ...
Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund, der eben diesen Vertragstext neutral überprüft hat, hat den Kommunen ebenfalls von der Unterzeichnung abgeraten.
Schließlich werde ich immer wieder gefragt:"Aber was passiert denn, wenn die Gemeinde keinen Konzessionsvertrag mit der EWE unterschreibt?" Die EWE ist verpflichtet, die Bürger auch über die Vertragslaufzeit hinaus mit Strom und Gas zu versorgen ! Schließlich haben die Verbraucher das Netz bezahlt. ...