Kurz vor Ostern hat die Wasser- und Schiffahrtsdirektion Nordwest (WSD) einen erneuten Anlauf zur Verbreiterung der Stadtstrecke des Küstenkanals gestartet. Nachdem deutlich geworden war, daß das Verwaltungsgericht Oldenburg der Klage von Stadt und AnwohnerInnen des Kanals gegen den Planfeststellungsbeschluß von Juli 1992 Erfolgsaussichten einräumen würde, hat die Wasser- und Schiffahrtsdirekti on einen sogenannten Planänderungs- und Planergänzungsbesschluß nachgeschoben. Dieser neue Planfeststellungsbeschluß ist eine Farce, denn in der Sache hat sich nichts geändert: Nach wie vor soll der Kanal zwischen Hubbrücke und Amalienbrücke auf 32 Meter verbreitert und sollen 42 (zweiundvierzig!) vitale Bäume am Ufer, die größtenteils eine Lebenserwartung von noch 50 Jahren haben, gefällt werden.
Mit diesem Verfahren will die WSD mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen. Der Termin wurde so geschickt gelegt, daß der große Teil der Klagefrist in die Osterferien fiel. So wollte man - hoffentlich vergeblich - verhindern, daß die Kläger gegen den alten Verbreiterungsbeschluß auch gegen den neuen klagen. Außerdem ist jetzt das Oberverwaltung sgericht in Lüneburg zuständig, von dem man sich eine andere Entscheidung erhofft.
Glücklicherweise hat der Rat auf seiner Sitzung am 2.5.95 die Klage gegen den neuen Planfeststellungsbeschluß beschlossen, nachdem die Grünen das Thema eingebracht hatten. Allerdings hat man sich ein Schlupfloch gelassen, denn ein Gutachten soll klären, ob die von der WSD aufgestellten Behauptungen in volkswirtschaftlicher, technischer, ökologischer und nautischer Hinsicht zutreffen. Erst dann soll entschieden werden, ob man eine Begründung der Klage in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit nachreicht oder die Klage zurückzieht. Die Grünen sind der Ansicht, daß ein Gutachten nur die Konsequenz haben kann, daß die Klage mit allem Nachdruck verfolgt wird.
Denn nach wie vor sollen 42 Bäume gefällt werden, die wichtige kleinklimatische Funktionen haben und stadtbildprägend sind. Dieser schwere Eingriff in Naturhaushalt und Stadtbild ist überhaupt nicht vernünftig abgewogen worden, denn die WSD hat die Auswirkungen in lächerlicher Weise verniedlicht.
Zudem hat die WSD die Alternative zur Verbreiterung, nämlich den signalgesteuerten Einbahnverkehr, fehlerhaft und stümperhaft untersucht und ist zu zweifelhaften Ergebnissen gekommen.
Eine rechnergestützte Einbahnlösung wurde genausowenig berücksichtigt wie die Tatsache, daß weitere Engstellen wie Schleuse, Cäcilienbrücke und Eisenbahnbrücke den von der WSD gewünschten Effekt der Beschleunigung verhindern. Die Alternativlösung mit einem 25m-Ausbau wurde gar nicht erst untersucht - die einzige Lösung, bei der die Bäume stehenbleiben können !
In ihrem Kostenvergleich zwischen Verbreiterung und Einbahnregelung lügt sich die WSD selbst in die Tasche. Sie geht davon aus, daß sich die 7000 - 8000 Schiffe, die jährlich den Küstenkanal befahren, potentiell alle auf der Stadtstrecke begegnen und nicht aneinander vorbeifahren könnten. In Wirklichkeit ist jedoch nur mit maximal vier sogenannten Europa-Schiff-Begegnungen zu rechnen, bei denen Wartezeit entstehen kann. Obwohl die Durchfahrtszeit durch die Stadtstrecke des Küstenkanals sieben Minuten beträgt, geht die WSD von zwanzig Minuten Wartezeit aus. Auch wurde der Wert der Bäume beim Kostenvergleich nicht in Rechnung gestellt - geschweige denn die Kosten für die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
So kommt denn die WSD zum Schluß, daß die Verbreiterung sein muß, und erhält dabei Verstärkung von der örtlichen Wirtschaft, die sich nach dem Oldenburger Stern eine zweite Sternstunde erhofft. Auch Oberstadtdirektor Wandscher macht immer wieder deutlich, wie inniglich ihm die Kanalverbreiterung am Herzen liegt.
Die Grünen hoffen, daß der Rat gegen den massiven Widerstand der wirtschaftlich Mächtigen dieser Stadt zur Klage steht. Dazu bedarf es aber der Unterstützung von Umweltverbänden und Initiativen, die immer wieder deutlich machen müssen, daß eine Verbreiterung des Küstenkanals einfach nicht geschehen darf.
Michael Thielemeyer