Oldenburg, 29.1.1995
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Brill,
am 10.12.1994 übersandte ich Ihnen einen Faxbrief betr. der Abschiebung von Flüchtlingen nach "Afrika". Es wird mit Flüchtlingen aus den afrikanischen Ländern, die keine Flüchtlinge "zurücknehmen", oder mit Flüchtlingen, deren nationale Identität nach Behördenauffassung ungeklärt ist, Rundreisen in die Botschaften afrikanischer Länder vorgenommen. Es ist davon auszugehen, dass sich immer wieder Botschaften finden, die bereit sind, den deutschen Behörden vorläufige Ausweispapiere auszustellen. Dies sind, den vorliegenden Erkenntnissen nach, Gefälligkeitsgesten der Botschaften gegenüber den deutschen Behörden.
Wenn der anliegende Fall korrekt dargestellt wurde, und sich so abspielte, stellt er eine Verletzung aller nur denkbaren Gesetze und Verordnungen dar. Ich darf hinzufügen, dass selbst für die niedersächsische Ministerin der Justiz, Frau Alm-Merk, es für diese Botschaftsrundreise keine gesetzliche Handhabe gibt.
Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Rheinhold Kühnrich
Anlage: Protokoll der Schilderung einer Bonner Botschaftsrundfahrt