Oldenburger STACHEL Nr. 12/94

Gemeinsames Positionspapier des Verkehrsbündnisses "Oldenburger Stern"

1. Zentraler Omnibusbahnhof:

Ein ZOB am Oldenburger Hauptbahnhof ist eine sinnvolle Maßnahme, um den städtischen, regionalen und überregionalen öffentlichen Verkehr besser zu verknüpfen.

Der ZOB muß an dem jetzigen Standort, dem Bahnhofsvorplatz (Südseite) errichtet werden. Für diesen Standort sprechen im wesentlichen vier Argumente:

• Durch einen ZOB auf der Südseite wird die Innenstadt sowohl verkehrlich als auch städtebaulich sinnvoll mit dem Bahnhof integriert. Dazu ist jedoch eine attraktivere Gestaltung der Verbindungswege für RadfahrerInnen und FußgängerInnen notwendig.

• Die Buslinienführung für die Stadtbusse der VWG ist bei einem ZOB auf der Südseite zeitsparender, weil die Wege insgesamt kürzer sind als bei der Nordlösung. Dieser Vorteil wird noch optimiert, wenn eine Ausweitung des Innenstadtrings um das Bahnhofsviertel (Güterstraße, Stau) erfolgt.

• Die Einmündung der Karlstraße zur geplanten Entlastungsstraße bzw. zur Donnerschweer Straße kann aus Platzgründen nicht so gestaltet werden,daß das große Busaufkommen bei einer ZOB-Nordlösung bewältigt werden könnte. Zudem sind erhebliche zeitliche Verzögerungen des Baus der Entlastungsstraße wegen evtl. Rechtsstreitigkeiten zu erwarten. Durch die Lage des ZOBs im Süden wird kein Straßentunnel benötigt. Die vielen Millionen können eingespart werden und stehen für andere Maßnahmen zur Stärkung des ÖPNVs zur Verfügung. Insgesamt muß jedoch die Buslinienführung der VWG neu konzipiert werden,wobei eine zentrale Anbindung der Fußgängerzone notwendig bleibt.

2. Bahnhofserschließung durch den PKW:

Die Haupterschließung des PKW-Verkehrs an den Bahnhof muß von Norden her erfolgen. Die PKW-Anbindung des Bahnhofs darf nicht zu einer erhöhten Verkehrsbelastung des Innenstadtbereichs führen. Die Nordseite ist durch die günstigere Lage zum Autobahnring der bessere Standort als die Südseite, gerade für die PKWs, die aus der Region stammen und Oldenburg ohne hinauf der Autobahn erreichen. Zudem spricht der bekannte P&R-Platz an der Weser-Ems-Halle für diese Verkehrsführung.

Auf der Südseite sind für die PKW-Anbindung keine ausreichenden Flächen vorhanden. Es muß überlegt werden, inwieweit es sinnvoll ist, eine Anfahrtsmöglichkeit über den Süden beizubehalten, um ein Bringen und Abholen zu ermöglichen.

Das bisher stark vom Autoverkehr belastete Bahnhofsviertel mu  weitestgehendvom Durchgangs- und Bahnhofszielverkehr befreit werden, um einen attraktiven Standort für innenstadtnahen Wohnraum und hochwertige Dienstleistungen zu schaffen.

Die auf der Nordseite neu zu schaffenden Parkplätze müssen eindeutig als Park&Rail-Plätze ausgewiesen werden. Generell sollte keine weitere Ausweitung der Parkmöglichkeiten für PKWs erfolgen, um nicht noch mehrVerkehr in die Stadt zu ziehen. Sinnvoll ist, bestehende Parkplätze von der Südseite auf die Nordseite zu verlagern.

3. Bahnhofserschließung durch Fahrrad und zu Fuß:

An beiden Bahnhofsseiten müssen ausreichend Abstellmöglichkeiten für Fahrräder (diebstahlsicher und überdacht) und eine Fahrradstation untergebracht ""An beiden Bahnhofsseiten müssen ausreichend Abstellm"glichkeiten für Fahrr,der (diebstahlsicher und überdacht) und eine Fahrradstation untergebracht Fahrr,der (diebstahlsicher und überdacht) und eine Fahrradstation untergebracht werden. Die Zufahrtswege müssen entsprechend attraktiv gestaltet werden, wobei auf der Südseite sowohl die Kaiserstraße als auch die Mosle- und Osterstraße als Haupterschließung umgestaltet werden müssen. Zusätzlich muß die Weser-Ems-Halle attraktiv an den Bahnhof angebunden werden und die Zufahrtswege als einladende Promenade gestaltet werden.

4. Tunnel/Verbindung zwischen Nord- und Südseite:

Der geplante Straßentunnel als Verbindung von Straßburger Straße zur ""Der geplante Stra entunnel als Verbindung von Stra burger Stra e zur Güterstraße wird abgelehnt. Der Tunnel dient nur dem innerstädtischen PKW-Verkehr, für die Bahnhofserschließung ist er überflüssig. Zudem verschlingt er den größten Teil des Finanzvolumens, der sinnvoller eingesetzt werden kann.

Nord- und Südseite müssen jedoch für Rad- und Fußgängerverkehr verbundenwerden. Zum einen steht insbesondere für den Fußverkehr der bestehende Gleistunnel zur Verfügung, der verbreitert und verlängert werden muß.

Zum anderen ist die Nutzung des bestehenden Gepäcktunnels für den Radverkehr zu prüfen. Die Öffnung der Aufzüge an den Gleisen könnte eine behindertengerechte und für den Fahrradtransport geeignete Gestaltung der Gleisaufgänge zur Folge haben. Als Alternative können Rampen/Aufzüge an der Elisabethbrücke angebracht werden.

5. Einbindung in ein Gesamtverkehrskonzept:

Die Planungen zum ZOB müssen eingebunden werden in ein Gesamtverkehrskonzept, das die verschiedenen Ebenen der städtischen Verkehrsplanungen berücksichtigen das die verschiedenen Ebenen der st,dtischen Verkehrsplanungen berücksichtigen muß. Unter anderem müssen in diesem Zusammenhang bestehende Buslinienführung, die an sich unökologische Konzeption der P&R-Plätze, die Stadtteilbahnhöfe bzw. City-Bahnen, eigene Busspuren am Wallring, der zur Einbahnstraße wird und weiteres mehr konkretisiert werden.

Verkehrsbündnis zum Oldenburger Stern


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