Oldenburger STACHEL Nr. 9/94

Müssen die Verwandten zahlen?

- Antrag der Grünen auf Verzicht von Unterhaltsansprüchen von SozialhilfebezieherInnen im Sozialausschuß abgelehnt -

Am 14.7.94 wurde im Sozialausschuß entschieden, daß das Sozialamt auch weiterhin die Verwandten von SozialhilfebezieherInnen zur Kasse bitten darf.

Inhalt des Antrags war, daß vom Sozialamt auf die Heranziehung zum Unterhalt bei Unterhaltsverhältnissen zwischen volljährigen Kindern und ihren Eltern verzichtet werden soll. Die Stadt sollte außerdem nach Ablauf eines Jahres prüfen, welche Auswirkungen eine solche Regelung hat.

Im Sozialausschuß waren CDU, FDP und SPD einhellig der Ansicht, daß angesichts knapper Kassen nicht noch an bisherigen städtischen Einnahmen gerüttelt werden darf. Bei der Erörterung des Antrags der Grünen bei der vorletzten Sozialauschußsitzung war noch von Sozialamtsleiter Hübenthal zu hören, es gäbe praktisch keine Einnahmen bei der Heranziehung Unterhaltspflichtiger. Auf Anfrage von Else Stolze von den Grünen wurden dann während der Sozialauschußsitzung vom 14.7. Einnahmen in Höhe von 570 000 Mark genannt. Da es keine genauen Angaben im Haushalt gäbe, würden einfach Einnahmen aus einigen Sachgebieten hochgerechnet. Zwei Fachkräfte bezahlt das Sozialamt, nur um die Verwandten von SozialhilfebezieherInnen zur Kasse zu bitten. Aber auch die normalen SachbearbeiterInnen müssen sich mit den Unterhaltsansprüchen beschäftigen.

Bei der Einnahmesumme liegt die Vermutung nahe, daß das Sozialamt äußerst schlampig vorgeht, wenn Väter für ihre minderjährigen Kinder zahlen oder getrennt lebende oder geschiedene Ehepartner sich gegenseitig unterstützen müssen. Denn im Haushalt der Stadt Oldenburg sind insgesamt 1 200 000 Mark an Einnahmen aus der Heranziehung für alle Unterhaltspflichtige für SozialhilfebezieherInnen außerhalb von Einrichtungen ausgewiesen.

Der Antrag der Grünen bezog sich lediglich auf die längst überholte und sehr umstrittene nicht-gesteigerte Unterhaltspflicht. Eine solche Unterhaltspflicht liegt zwischen volljährigen Verwandten in grader Linie vor. Also Eltern für ihre volljährigen Kindern. Oder volljährige Kinder für ihre Eltern. Eltern, die vielleicht nicht genug Rente beziehen oder wegen Krankheit nicht mehr arbeiten können und deswegen auf Sozialhilfe angewiesen sind.

Sollten also die Einnahmen bei den Vätern oder Ehepartnern genauso hoch sein wie bei der nicht-gesteigerten Unterhaltspflicht? Es gibt also einige Zweifel an der von Hübenthal genannten Einnahmesumme.

Bei der ersten Behandlung des Themas der Unterhaltspflicht bezüglich der Sozialhilfe im Sozialausschuß im Mai diesen Jahres zeigte sich schon eine gewisse fachliche Überforderung. Nach Hübenthals Ansicht stellt ein Verzicht auf die Heranziehung von Unterhaltspflichtigen eine Subvention an Privatpersonen dar vergleichbar mit der Subvention von Unternehmen durch die Wirtschaftsförderung. Damit hat er uns seine Privatmeinung kundgetan. Denn eine rechtliche Aussage ist daraus nicht zu entnehmen. Demgegenüber mußte er selbst auf die Unterschiede zwischen bürgerlichem Unterhaltsrecht und Sozialhilferecht hinweisen.

Klar ist den Sozialausschußmitgliedern zumindest geworden - nach anfänglichen Zweifeln -, daß über einen solchen Antrag abgestimmt werden kann und daß die Stadt rechtlich in der Lage ist, auf die Heranziehung Unterhaltspflichtiger in bestimmten Fällen zu verzichten. Denn das scheint vielen noch nicht bekannt gewesen zu sein. Es ist ein vorherrschende und natürlich auch von den Sozialämtern gerne genährtes Gefühl, daß Menschen bei einem Antrag auf Sozialhilfe ihren Eltern oder Kindern auf der Tasche liegen werden. Allein das Schreiben des Sozialamts an Verwandte, auch wenn sie letztlich nicht zahlen brauchen, wirkt Wunder. Denn nichts ist schöner, als Zwietracht im noch bestehenden familiären Gewebe zu sähen. Das spart Kosten und erzeugt moralischen Druck. Bei dem allgemeinen kommunalen Kürzungstheater werden die realen gesellschaftlichen Veränderungen längst nicht mehr problematisiert.

Die SPD hat im Sozialausschuß den Antrag der Grünen u.a. auch deswegen abgelehnt, weil es sich bei dem Antrag um eine Goodwill-Aktion handele. Sie meint, über eine großzügige Geste entscheiden zu müssen. Tatsächlich unterstützt sie damit die gängigen konservativen Klischees von einer deutschen Großfamilie, die sich gefälligst selbst unterstützen und nicht dem Staat auf der Tasche liegen soll. Die FDP war der Ansicht, daß die Familien verpflichtet sind, in Notfällen sich gegenseitig allein zu unterstützen.

Wahrscheinlich ist nicht bekannt, daß in vielen Fällen Ansprüche auf Sozialhilfe beim Sozialamt erst gar nicht geltend gemacht werden. Der Deutsche Caritasverband hat zum Beispiel in seinem gerade erschienen Armutsbericht festgestellt, daß auf vier Sozialhilfeempfänger drei Menschen kommen, die Ansprüche auf Sozialhilfe nicht wahrnehmen. Durch verdeckte Armut sparen die Kommunen und Länder nach Angaben des Caritas jährlich 2,6 Milliarden Mark an Sozialhilfegeldern.

Ein entscheidender Grund hierfür ist natürlich bei der Praxis der Sozialämter selbst zu suchen. Die fehlende Beratung und die Hürden bei der Antragstellung sind allen bekannt, die nur einmal ins Sozialamt gegangen sind. Bei der hartnäckigen Verfolgung von Unterhaltsansprüchen trotz zweifelhafter rechtlicher Vorgaben wird das Bemühen der Sozialämter besonders deutlich, daß es darum geht, möglichst viele Menschen von einem Antrag abzuhalten.

Ein rechtlich längst zweifelhaftes Mittel soll wegen der Abschreckung weiter aufrechterhalten werden. CDU, FDP und SPD haben mit der Ablehnung des Antrags der Grünen ihre Zustimmung hierzu gegeben.

Wolf Herzberg, ALSO


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