In Oldenburg nichts Neues: Der Stadtrat beschließt und die Verwaltung mauert. Auf Antrag der SPD und mit den Stimmen der Grünen und der OLLi wurde die Stadtverwaltung am 16.5. aufgefordert, den Wagenmutigen unverzüglich einen Standplatz zur Verfügung zu stellen; befristet, gegen Mietzins, nur für die bisherige Zahl der Bauwagen und nicht in unmittelbarer Nachbarschaft von Wohnbebauung.
"Dazu gibt sich die Verwaltung nicht her" bestätigte auch flugs darauf Wandscher die in ihn gesetzten Erwartungen. Hübscher formuliert: Er werde die Bezirksregierung um Prüfung der Rechtslage bitten. Heute, Freitag den 3.6., rechtzeitig zum Redaktionsschluß des Stachel (Bezirksregierung, wir danken dir) die erlösende Meldung. Michael Exner schreibt in der WildWZ unter der Überschrift "Der Wagenburg- Beschluß des Rates ist rechtswidrig": Die Antwort der Bezirksregierung "läßt keine Zweifel offen:"Die von Ihnen dargelegte baurechtliche Beurteilung der Wagenburg wird von mir geteilt"..."so daß der Ratsbeschluß in der Fassung vom 16.5.1994 im Ergebnis auf die Herstellung eines gesetzwidrigen Zustandes hinausläuft und deshalb selbst rechtswidrig ist."" Das läßt wirklich keinen Zweifel offen, da sind nun zwei einer Meinung. Aber anscheinend verwechselt unser Echsen-Michi diese Einschätzung mit einem rechtskräftigen Urteil. Doch von einem Gericht müßten vor der Urteilsfindung beide Seiten gehört werden. Und dies ist hier nicht geschehen. Auf Anfrage erklärte der Dezernatsleiter der Kommunalaufsicht, Herr Harms, von dem die Antwort kam, daß er den Brief der Wagenburg, der u.a. auch den Vertrag eines in Hannover legalisierten Bauwagenplatzes enthielt noch nicht gelesen habe und die Sache dann eventuell neu zu prüfen sei!
Also weiß auch ein Herr Harms, daß Hannover in Niedersachsen liegt und daß, was in Oldenburg rechtswidrig sein soll, dies in Hannover auch sein müßte. Aber warum schreibt er dann, daß der Beschluß "rechtswidrig ist" nicht im Konjunktiv? Ein kalter Ahnungsschauer gleitet dem Leser nun schon den Nacken hinunter. Was wäre wenn ... ? Und tatsächlich legt die "Urteils-" Begründung Wandschers an die Bezirksregierung, der diese dann folgte, beredtes Zeugnis ab von den wahren Machenschaften der Verwaltung. In Wirklichkeit geht es nicht um die Wagenburg, es gibt ein anderes Ziel: die vollständige Zerstörung der WWZ! Denn dort finden wir:
Es "sind bauliche Anlagen in der Form, im Maßstab, im Verhältnis der Baumasse und Bauteile zueinander, im Werkstoff einschließlich der Art seiner Verarbeitung und in der Farbe so durchzubilden, daß sie weder verunstaltend wirken noch das bestehende oder geplante Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild verunstalten. Verunstaltend für das Orts- oder Landschaftsbild ist eine bauliche Anlage dann, wenn sie von einer Auffälligkeit ist, die im Verhältnis zu seiner Bedeutung grob unangemessen ist und aufdringlich wirkt."
Und was bitte ist in seiner Auffälligkeit im Verhältnis zu seiner Bedeutung so grob unangemessen wie der WWZ-Klotz in der Auguststraße? Tja, Ex-und-hopp Michael, das war`s dann ja wohl, wie ein Gimpel bist Du in die Falle gelaufen. Es folgt der Abgesang in Deinen eigenen Worten: Die WWZ "war von Anfang an und überall formal rechtswidrig. Da gibt es nichts zu beschönigen oder darum herumzureden".
Ganz anders dagegen die Wagenburg. Von ihr schreibt Wandscher dann auch weiter: "Meines Erachtens würden die Bauwagen in Bereichen, die planungsrechtlich eine Wohnungsnutzung zulassen, in diesem Sinne einen Störfaktor darstellen." Diese Zeilen geben nun auch explizit vor, wie der Rat sich zu verhalten hat: Von der Einschätzung der Bedeutung der Wagenburg hängt es ab, ob sie legalisierbar ist. Und es ist doch kaum anzunehmen, daß sich der Rat 1 1/2 Jahre mit etwas völlig Bedeutungslosen beschäftigt hat...
Die vom Bauordnungsrecht gestellten Anforderungen sind ebenfalls kein Problem. Wandscher schreibt zwar dazu: "Unabhängig von den planungsrechtlichen Bedenken scheitert eine Zulässigkeit des Vorhabens aber bereits daran, daß gegen eine Vielzahl von Bauordnungsrechtlichen Vorschriften verstoßen würde. Daß Bauordnungsrecht will in erster Linie dafür sorgen, daß nicht durch unsachgemäßes Bauen Leben, Gesundheit oder Sachwerte gefährdet werden, soziale Mißstände entstehen oder die Umwelt der Menschen verunstaltet wird. So werden die für eine dauerhafte Wohnnutzung gestellten Anforderungen bei den umgebauten Bauwagen nicht erfüllt: es mangelt an geforderten Abstellräumen, Toiletten und Waschgelegenheiten. Die Bauwagen sind nicht ausreichend wärmeisoliert, schallgedämmt und feuchtigkeitsgeschützt." Es ist sinnvoll, wenn ein Minimum an Wohnqualität jedem zugestanden wird, doch wird es unsinnig, wenn jeder zu diesem Glück gezwungen wird. Wozu braucht z.B. jemand Abstellräume, wenn er nichts besitzt, was er dort lagern könnte? Auch mag ein Oberstadtdirektor eine Badewanne benötigen, muß man sie denn dann auch den Wagenmutigen aufzwängen? Und die Toilette hat bisher auch noch nicht für Schwierigkeiten gesorgt, die Entsorgung der Fäkalien war immer geregelt.
So erklärte auch Stadtbaurat Schutte, daß es sich um eine schwierige Rechtsfrage handele, da es sich um einen neuen Lebensbestand handele, der vom Gesetzgeber bisher nicht geregelt worden sei. Es gebe eine besondere Verordnung, die besage, daß für Campingplätze und Wochenendhäuser, die vorübergehend genutzt würden, baurechtliche Anforderungen eingeschränkt würden. Eine entsprechende Vorschrift bestehe jedoch nicht für die Bauwagen. Das Problem scheint nur zu sein, daß die BauwäglerInnen nach eigenen Angaben nicht beabsichtigen, vorübergehend zu existieren. Aber so gewaltig kann dies doch wohl nicht sein, wenn in der Campingplatzverordnung explizit angeführt wird, daß auf eine Nutzungsdauerbeschränkung verzichtet wird! Alle müßten glücklich sein, wenn die BauwäglerInnen endlich klipp und klar angeben würden, daß sie nicht dauerhaft, sondern unbeschränkt vorübergehend zu existieren gedenken.
Groninger Verhältnisse in der Groninger Straße?
Inmitten dieses Juristenzwists hat sich übrigens auch eine menschliche Tragödie ereignet. Zwischenzeitlich hatte sich der OB Holzapfel noch einmal weit vorgewagt und für die Zeit, bis die Verwaltung ein geeignetes Grundstück aufgetrieben hätte, als Übergangslösung ein Zipfelchen Grünfläche der StudentInnenwohnungen in der Groninger Straße angeboten. Die GSG hatte die Verhandlungen fast schon erfolgreich abgeschlossen, als diese dummerweise an der übergroßen Liebe des OB an der Wagenburg scheiterten. Am 27.5. erklärte er, sein Angebot zurückgezogen zu haben, weil es von den Bauwäglern abgelehnt worden sei (?). Er habe eine Dauerlösung (!!!) inklusive aller Ver- und Entsorgungsanschlüsse im Auge gehabt, die Wagenburgler dagegen nur eine Übergangslösung ohne Entsorgungsregelung; außerdem hätten sie auf ein Stadt-Grundstück bestanden.
Zu diesen Äußerungen nahmen die Wagenmenschen in einer Presseerklärung wie folgt Stellung:
"1. In den Verhandlungen mit GSG-Vertretern war nie die Rede von einer Dauerlösung auf diesem Grundstück. Auch in einer Fraktionssitzung der SPD-Ratsfraktion sprach Holzapfel lediglich von einer Übergangslösung auf diesem Gelände, bestätigte der Wagenburg ein Fraktionsmitglied.
2. Auch die dort wohnenden Studierenden stimmten nur einer Übergangslösung zu. Bei einer Dauerlösung in deren Garten sind Beschwerden vorprogrammiert.
3. Niemals wurden im Laufe der Verhandlungen um diese Übergangslösung Ver- und Entsorgungsanschlüsse abgelehnt. Vielmehr wurde, schon aus Gründen der Rentabilität bei kurzer Standzeit, eine kostengünstige und einfache Lösung eingefordert, worüber in Verhandlungen mit den GSG-Vertretern Herrn Kayser und Herrn Mastall auch eine Einigung erzielt wurde (Baustellentoilette mit Kanalanschluß). Im Übrigen war seit dem Bestehen der Wagenburg die Entsorgung der Fäkalien immer geregelt.
4. Es ist unrichtig, daß die WagenburgbewohnerInnen in Verhandlungen mit Herrn OB Holzapfel oder Vertretern der GSG in Bezug auf eine Dauerlösung auf einem städtischen Grundstück bestanden hätten."
Der unfeine Rückzieher beruht anscheinend auf einem Artikel in der WWZ, in der CDU-Ratsherr Dierks Holzapfel vorwirft, er würde an den GSG-Gesellschaftern vorbei seine Parteiinteressen durchsetzen.
Standortvorschläge
Um dem Argument zu widersprechen, einen Platz wie im Ratsbeschluß gefordert gäbe es in Oldenburg gar nicht, haben die Bauwägler inzwischen dem Rat und der Verwaltung mehrere Vorschläge unterbreitet, von denen die folgenden fünf aus ihrer Sicht auch langfristig geeignet seien. Daraus der folgende Auszug:
"1. Alter Schlachthof am Stau: Das Gelände wird zeitweise von SchaustellerInnen und Obdachlosen genutzt, deshalb steht einer Nutzung durch die Wagenburg nichts im Wege, zumal es groß genug für eine gleichzeitige Nutzung ist. Wasser und Kanalanschlüsse sind vorhanden, direkte NachbarInnen nicht.
2. Alte Kläranlage Holler Landstraße: Unsere Wagen stehen bereits dort, über die stillgelegte Kläranlage sind Wasser- und Kanalanschlüße möglich. Kein Sichtkontakt zu NachbarInnen. Durch Zurückversetzen des Tores in der Zufahrt von der Holler Landstraße wäre die bislang ungenutzte Wiese vom Betriebsgelände abzutrennen. Eine ca. 5m breite Lücke in der dichten Hecke zwischen Wiese und Betriebsgelände wäre mit einem Zaun zu schließen.
3. Ehemaliges PSV-Bad: Die alten Anschlüsse des Schwimmbads könnten wieder in Betrieb genommen werden. Das Grundstück ist Eigentum des Bundesvermögensamtes. Es könnte unter Vermittlung der Stadt angepachtet werden. Keine NachbarInnen. Der Bürgerverein Haarenesch äußerte sich bereits positiv.
4. Zukünftiges Jugendzentrum Kampstraße (ehem. Grundschule Osternburg): Ver- und Entsorgungsmöglichkeit über Jugendzentrum. Das Gelände ist durch dichte Gebüsche von den Nachbargrundstücken abgeschirmt.
5. Alter Güterbahnhof (Bahnhofsallee): Bundesbahngelände, das unter Vermittlung der Stadt angepachtet werden könnte. Keine NachbarInnen. ... Eine Legalisierung nach dem Lübecker Modell als Landschaftspflegeeinrichtung wäre hier denkbar."
Verein gegründet
Um die Anliegen der Wagenburg und anderer alternativer Lebensformen besser öffentlich machen zu können, wurde jetzt der "Verein zur Förderung selbstbestimmten Lebens" in ebensolchiges gerufen. Weitere Beitritte sind erwünscht. Mitglieder des Vereins sind neben Bewohnern der Wagenburg in der neugegründeten Verhandlungskommision tätig. Außerdem veranstaltet der Verein am Freitag den 17.6. um 20 Uhr im PFL zusammen mit dem Medienbüro eine Filmveranstaltung mit Podiumsdiskussion, auf der BauwäglerInnen der legalisierten Burgen aus Hannover und unserer Partnerstadt Groningen sowie Politiker erwartet werden. Eine zahlreiche Teilnahme ist erwünscht, da durch öffentlichen Druck zu verhindern ist, daß der Stadtrat das Thema bis zur Sommerpause ruhen läßt. Dies wäre weder für die zur Zeit obdachlosen WäglerInnen zumutbar noch für die beschlagnahmten Wagen förderlich. Deswegen möge auch weiterhin möglichst jeder/jede dem Rat, dem OB und auch Wandscher mit (möglichst öffentlichen) Briefen die Meinung sagen.