Antrag der ALSO im Sozialausschuß:
Seit langem ist eine der zentralen Forderungen der Arbeitslosenbewegung, daß bei Leistungen des Arbeits- und Sozialamts die Verwandten, zum Beispiel Eltern oder volljährige Kinder, nicht zur Kasse gebeten werden sollen. Wer kennt nicht die leidige Bedürftigkeitsprüfung. Eltern volljähriger Kinder sollen genauestens Auskunft geben über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Von den Ämtern wird geprüft, ob sie nicht für die an ihre Kinder gezahlten Sozialleistungen aufkommen können.
Den Bürokraten ist klar, daß diese Ausschnüffelpraxis die Familienbeziehungen erheblich belastet. Aber darin liegt gerade der Grund für die hartnäckige Beibehaltung der Bedürftigkeitsprüfung: Möglichst viele Menschen von einem Antrag auf Sozialleistungen abzuschrecken. Es wird davon ausgegangen, daß nahezu die Hälfte aller Sozialhilfe-Anspruchsberechtigten den Gang zum Sozialamt meiden. Darunter wird es viele ältere Menschen geben, die ihren Kindern nicht zur Last fallen wollen.
Inzwischen wird bei einem Antrag auf Arbeitslosenhilfe nicht mehr nach den Eltern volljähriger Kinder gefragt bzw. umgekehrt. Die bürgerliche Unterhaltspflicht konnte in diesen Fällen nicht einfach auf Arbeitslose übertragen werden. In einem Urteil des Bundessozialgerichts von 1991 heißt es, daß sich Arbeitslose gemäß des Arbeitsförderungsgesetzes nicht um jede Arbeit bemühen müssen. Nach dem bürgerlichen Unterhaltsrecht wären sie dazu aber verpflichtet.
Obwohl auch ein/e SozialhilfebezieherIn nicht zehn Bewerbungen im Monat losschicken muß, um sich ein Anrecht auf die Sozialhilfe zu erbetteln, also rechtlich nicht wesentlich schlechter gestellt ist als ArbeitslosenhilfebezieherInnen, weigern sich die Sozialämter hartnäckig, von der Bedürftigkeitsprüfung abzukommen. Denn sie brauchen die Schnüffelpraxis wegen der Abschreckung.
Im Zusammenhang mit den Kürzungen beim Arbeitsamt zu Anfang dieses Jahres wurde unter anderem der Bezug von Arbeitslosenhilfe auf ein Jahr begrenzt, falls vorher nicht schon Arbeitslosengeld bezogen worden ist. Betroffen hiervon sind etwa 500 Personen. Ihnen bleibt nur noch der Gang zum Sozialamt. Diese Situation, die auch durch höheren Beratungsandrang zu spüren war, hat die ALSO dazu veranlaßt, einen Antrag für den Sozialauschuß zu formulieren. Wesentliche Forderungen sind:
• Unbürokratische Übernahme der vorangegangenen Bedürftigkeitsprüfung des Arbeitsamtes für alle Betroffenen,
• Erhöhung der Zahl von tariflich bezahlten Stellen nach õ 19 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) durch das Sozialamt.
Am 3. 5. 94 wurde die erste Forderung des Antrags im Sozialauschuß diskutiert. Sozialamtsleiter Hübental bestätigte selbst, daß es Unterschiede gibt zwischen dem Sozialhilferecht und dem bürgerlichen Unterhaltsrecht, was den Einsatz der Arbeitskraft angeht. Auch meinte er, daß die Stadt praktisch keine Einnahmen aus der Heranziehung von Unterhaltspflichten habe. Warum es dann die Überprüfungen noch gibt, ist letztlich nicht nachzuvollziehen.
Zur weiteren Diskussion wurde für die nächste Sozialauschußsitzung vom 9. 6. 94 beantragt, daß die Stadt genaue Angaben über die Einnahmen vorlegt.
Am 15. 7. wird Else Stolze von den Grünen im Sozialausschuß den Antrag stellen, daß die Unterhaltspflicht zwischen volljährigen Personen, die sich nicht in einer Ausbildung oder in einer Einrichtung, z. B. im Pflegeheim, befinden, vom Sozialamt nicht angewandt wird.
Um den Antrag zu unterstützen, rufen wir dazu auf, zu den öffentlichen Sozialauschußsitzungen am 9. 6. und 15. 7. 94 zu kommen. Die Sitzungen finden in der Regel um 17 Uhr im Rathaus statt.
Abschaffung der Bedürftigkeitsprüfung! Kein Bewerbungszwang!
Wolf, ALSO