Oldenburger STACHEL

Arbeit! Arbeit! Arbeit!

Arbeit! Arbeit! Arbeit!

Anmerkungen nicht nur zur Sozialhilfekonferenz

Am 26.5. fand im PFL eine Sozialhilfekonferenz statt, zu der die Stadt Oldenburg eingeladen hatte. Auf die Einberufung dieser Konferenz hatte die SPD/GRÜNE- Mehrheit im Sozialausschuß seit drei Jahren gedrängt. 1991 war das im Auftrag der Stadt erstellte Gutachten ,Armut in Oldenburg" erschienen, dessen Verfasser Dr. Hartmann eine solche Veranstaltung vorgeschlagen hatte. Doch die inhaltlichen Beiträge waren so, das man besser auf die Durchführung der Sozialhilfekonferenz verzichtete hätte.

Für die Wahl des Themas der Tagung hätte es viele Möglichkeiten gegeben. So hätte es sich angeboten darüber nachzudenken, weshalb nur die Hälfte aller Menschen, die Anspruch auf Sozialhilfe haben, diese auch tatsächlich in Anspruch nehmen. Das hätte zu der Frage führen können, was Anspruchsberechtigte in Oldenburg möglicherweise vom Gang zum Sozialamt abhält und was dagegen getan werden kann. Aus der Beratung der Arbeitslosenselbsthilfe (ALSO) sind einige der Gründe für die Nichtinanspruchnahme des Rechts auf Sozialhilfe bekannt: fehlende Informationen über die Voraussetzungen um Sozialhilfe zu beantragen; unzureichende oder auch falsche Informationen von MitarbeiterInnen des Sozialamts; Angst vor dem Umgangston und vor Schikanen auf dem Amt; Angst davor, daß Verwandte möglicherweise zur Erstattung von Sozialhilfekosten gezwungen werden. In diesem Zusammenhang hätte man darüber nachdenken können, wie Sozialhilfeberechtigte künftig besser informiert werden können, was zur Verbesserung des Klimas im Sozialamt getan werden kann und ob es nicht nötig wäre, die Forderung der ALSO umzusetzen, daß die Eltern oder volljährigen Kinder von erwachsenen SozialhilfebezieherInnen nicht mehr zum Unterhalt für diese herangezogen werden (siehe dazu den Beitrag von Wolf in diesem STACHEL).

Ein anderes wichtiges Thema hätte die Diskussion über eine großzügigere kommunalen Sozialpolitik sein können, die sich zum Ziel setzt, die schwierige finanzielle Lage von Sozialhilfebezie-herInnen zu verbessern und damit ihre gesellschaftliche Ausgrenzung zu bekämpfen. Das hätte bedeutet sich darüber auseinanderzusetzen, warum beispielsweise seit sechs Jahren trotz kräftig gestiegener Preise die Kleidergeldpauschale in Oldenburg nicht angehoben worden ist. Oder es hätte überlegt werden können, ob Oldenburg nicht dringend einen Erwerbslosenpaß braucht, wie es ihn im Landkreis Wesermarsch gibt. Er berechtigt die dort lebenden Arbeitlosen, NiedrigverdienerInnen und SozialhilfebezieherInnen, viele kommunale Leistungen und Einrichtungen kostenlos zu nutzen, aber auch zu verbilligten Bus- und Bahnfahrten.

Doch wie die Überschrift dieses Artikels andeutet, kümmerte sich die Sozialhilfekonferenz lieber um einem anderen Gegenstand, der kommunalen Beschäftigungspolitik. Das trifft wohl auch eher den Zeitgeist. Nur ewige Nörgler meinen heute noch, daß es doch ziemlich beschränkt ist, die Lösung für die Probleme von Arbeitslosigkeit und Sozialhilfebezug allein in einem Arbeitsmarkt zu sehen, dessen marktwirtschaftliche Regeln gerade massenhafte Arbeitslosigkeit und Verarmung in ganzen Regionen verursachen. Vergessen wir also Vernunft und Logik und lauschen andächtig den Worten der modernen ,Praktiker" der Beschäftigungspolitik.

Vertreter des Oldenburger Sozialamts berichteten, daß seit 1986 bereits 617 tariflich bezahlte Arbeitsverhältnisse nach õ 19 Abs.2 des Bundessozialhilfegesetz (BSHG) vom Sozialamt finanziert worden sind. Zur Zeit sind 124 solcher Maßnahmen im Gang, dazu kommen noch 16 Qualifizierungsmaßnahmen in Büroberufen. Von den so Beschäftigten konnten bisher 72 in Dauerarbeitsverhältnisse übernommen werden, 37 erhielten befristete Arbeitsverträge und bei 9 Personen schloß sich eine Umschulung an die BSHG-Stelle an.

Nicht erwähnt wurde, was aus der Mehrheit derer geworden ist, die ihre Stelle beendet haben und nicht in dieser Erfolgsbilanz auftauchen. Das war wohl auch nicht nötig, denn allen TeilnehmerInnen der Veranstaltung war klar, daß diese wieder arbeitslos geworden sind. Mit dem Unterschied allerdings, daß sie nun keine Sozialhilfe mehr bekommen, sondern etwas mehr Arbeitslosengeld bzw. -hilfe. Die Sache hat sich also für den kommunalen Haushalt durchaus gelohnt.

Ein größerer Teil der so Beschäftigten hat eine Stelle in einem Beschäftigungsprojekt oder Qualifizierungskurs gehabt bzw. arbeitet noch dort. Der größte Oldenburger Betrieb dieser Art ist der Soziale Wirtschaftsbetrieb (SWB) mit zur Zeit 82 (Stand Mai 1994) dort beschäftigten ehemaligen Langzeitarbeitslosen, die zum Teil vom Sozialamt und zum anderen Teil durch das Arbeitsamt gefördert werden. Dieser konnte allerdings bisher nicht durch besondere Erfolge auf sich aufmerksam machen, bisher haben erst vier der dort Beschäftigten einen Dauerarbeitsplatz gefunden (wenn man einmal von den Stellen für Verwaltung und Betreuung der ehemaligen Langzeitarbeitslosen absieht). Und diese vier Personen hätten womöglich über kurz oder lang auch ohne Hilfe des SWB eine Stelle gefunden, wie Forschungsberichte über Beschäftigungsprojekte in anderen Städten nahelegen. Aus diesen Berichten lässt sich ferner ableiten, das es vorallem qualifizierte jüngere Maßnahmeteilnehmer sind, die den Weg auf den ersten Arbeitsmarkt schaffen. Beschäftigungsprojekte dieser Art sind also immer auch ein Beitrag zur Spaltung in noch irgendwie verwertbare und nicht mehr verwertbare Erwerbslose.

Das solche Befürchtungen nicht aus der Luft gegriffen sind, zeigte unfreiwillig auch ein Kurzreferat der Geschäftsführers des SWB. Dieser erklärte, der SWB nehme nur hochmotivierte Arbeitslose zur Besetzung seiner Stellen. Kenner des Projekts dürfte dies kaum wundern, denn der SWB muß einen Eigenanteil an den anfallenden Sachkosten erwirtschaften. Das Land Niedersachsen, daß den SWB seit 1992 mit rund 5 Mio DM gefördert hat, hat außerdem auf der Tagung nochmals erklärt, daß es nur noch fünf Jahre den Betrieb subventionieren wolle, dann müsse dieser sich selbst tragen. Wenn es nicht zu einer stärkeren Förderung der Stadt kommt (im Haushalt sind 100.000 DM bereitgestellt), dürfte es schwer werden, aus den Arbeitsbereichen des SWB (Vollwertküche, Textilwerkstatt, Grünpflege und Betrieb einer Fahrradwerkstatt) genügend Gewinn für ein Fortbestehen herauszuschlagen. Unter solchen Bedingungen sind natürlich nicht alle SozialhilfebezieherInnen in der Lage, dem Leistungsdruck und der Arbeitshetze des Betriebs standzuhalten.

Eine andere Gefahr von Beschäftigungsprojekten aller Art wurde auf der Tagung besonders deutlich. Denn wer arbeitslos ist und Sozialhilfe bezieht, ohne die Gelegenheit zu haben, in einer dieser Maßnahmen unterzukommen (in Oldenburg neben dem SWB ein Qualifizierungsprojekt für Büroberufe und ein Beschäftigungsprojekt im Baubereich) - also die große Mehrzahl aller SozialhilfebezieherInnen in Oldenburg - der wird öffentlich zu einer Person erklärt, die nichts mehr auf die Reihe bekommt und intensiver psychologischer und pädagogischer Betreung bedarf. Diesen Eindruck mußte man jedenfalls nach Zeitungsberichten über die Sozialhilfekonferenz gewinnen, in denen VertreterInnen der Beschäftigungsprojekte über SozialhilfebezieherInnen berichten: ,Daraus resultieren persönliche Probleme aller Art wie mangelndes Selbstbewußtsein, mangelnde Qualifikation, oder gar völlige Arbeitsunfähigkeit und auch vielfach Alkoholismus" (Oldenburger Sonntagszeitung); ,Jahrelange Isolation, Minderwertigkeitsgefühle ... und parallel dazu häufig private Konflikte bereiteten vielen Sozialhilfeempfängern ungeheure Probleme" (Kreiszeitung Wesermarsch). Da liegt der Schluß nahe, daß wer ,jahrelang arbeitslos und deshalb fast immer psychisch und sozial beeinträchtigt ist" (Kreiszeitung Wesermarsch), kein vollwertiges Mitglied der Gesellschaft mehr ist, dem nur noch mit der ,Forderung: mehr Betreuung" (NWZ) zu helfen ist. Ausgrenzung und Diskriminierung von Arbeitslosen und SozialhilfebezieherInnen werden so verschärft. Und es entsteht der Eindruck, daß es sich bei längerer Arbeitslosigkeit nicht so sehr um ein gesellschaftliches Problem handelt, sondern eher um eine individuelle Behinderung. Dies bestätigt die Vorurteile vieler, die noch Arbeit haben und sich deshalb gerne einreden lassen, sie wären irgendwie etwas Besseres und deshalb noch nicht gekündigt, die Arbeitslosen seien letztlich doch selbst an ihrer Situation schuld. Und es liefert auch Argumente dafür, Erwerbslose zu Objekten staatlicher Zwangsmaßnahmen zu machen.

Bei den zitierten Äußerungen handelt es sich nicht etwa um journalistische Ausrutscher oder Extrempositionen einiger Sozialarbeiter mit ausgeprägtem Helfersyndrom. Ähnliche Äußerungen ziehen sich wie ein roter Faden durch fast alle Konzepte und Selbstdarstellungen von Beschäftigungsprojekten. Beispielsweise wurden auf der Konferenz auch zwei weitere geplante Projekte durch das Sozialamt vorgestellt, ,BOQI" und ,DASS". Während ,DASS" eine Art Lohnkostenzuschuß für die Beschäftigung von Sozialhilfebezie-herInnen bei privaten Arbeitgebern ist, handelt es sich bei ,BOQI" uum einen beruflichen Orientierungs- und Qualifizierungskurs. Laut einer Darstellung der Stadtverwaltung vom 10.3.1994 erfahren die betroffenen SozialhilfebezieherInnen bei BOQI etwa ,die Belastung der Arbeit und erkennen die Möglichkeiten und Grenzen ihres Leistungsvermögens", was sie vorher offenbar nicht gewußt haben. Und als Ziele des Kurses gelten u.a. ,Stabilisierung und Motivation der Teilnehmer" und ,Gewöhnung der Teilnehmer an grundlegende Arbeitstugenden", vermutlich doch Pünktlichkeit, Sauberkeit und Ordnung, deren Fehlen den Betroffenen von vorneherein unterstellt wird.

Ziel dieser und fast aller anderen Maßnahmen ist die Integration der TeilnehmerInnen auf dem Arbeitsmarkt. Lohnarbeit erscheint dabei als ein Wert an sich, dessen Verehrung fast schon religiöse Züge trägt. Diese Verehrung mimmt gelegentlich auch skurrile Formen an. So berichtete die Vertreterin einer Hamburger Beschäftigungsgesellschaft von einem Projekt namens ,Tagelöhner" (das Projekt heißt wirklich so!), in dem vorallem Obdachlose und Alkoholiker in Hamburg demnächst stundenweise beschäftigt werden sollen. Diese sollen dort hauptsächlich Müll wegräumen und Rasenflächen pflegen. Durch die Maßnahme sollen die Betroffenen stabilisiert werden und, so meinte die Dame ausdrücklich, längerfristig in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Wie das mit Hilfsarbeitertätigkeiten gelingen soll, wird wohl ihr Geheimnis bleiben müssen.

Wo der Arbeitsmarkt zum Allheilmittel erklärt wird, da interessieren Arbeitsbedingungen und die Höhe der Entlohnung nicht mehr so sehr. Der schon erwähnte Kurs BOQI sieht beispielsweise als Entlohnung nur die Weiterzahlung der laufenden Sozialhilfe plus eines Qualifizierungszuschusses in öffentlich unbekannter Höhe für 15 SozialhilfebezieherInnen vor. Bei DASS verspricht die Leitung des Sozialamts den Abschluß von tariflichen Arbeitsverträgen für weitere 15 Betroffene. Diese sollen bei privaten Arbeitgebern eingesetzt werden, die dafür 60 - 100% der Lohnkosten aus öffentlichen Mitteln erstattet bekommen. Geht man von 100% Lohnkostenzuschuß aus, so dürften unter Berücksichtigung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile an der Sozialversicherung schätzungsweise Nettolöhne von gerade 1200 - 1300 DM gezahlt werden. Die Sozialdezernentin Frau Niggemann konnte denn im Sozialausschuß auch nicht ausschließen, das einige der Betroffenen weiter auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen sein werden. Doch das war mit Ausnahme eines Ratsmitglieds der GRÜNEN kein Problem für die Mitglieder des Sozialausschuß. Stattdessen fragte ein FDP-Mitglied dieses Ausschusses, ob die genannten Löhne nicht zu hoch sein im Vergleich zu anderen Beschäftigten. Weitere sich aufdrängende Fragen (z.B.: Wie kann verhindert werden, daß die geplante Maßnahme zu einer Verdrängung von regulären Arbeitsplätzen führt?) wurden im Sozialausschuß erst gar nicht erörtert.

Um Mißverständnisse zu vermeiden: die ALSO wendet sich nicht generell gegen die Finanzierung von Arbeitsplätzen durch das Sozialamt. Wir wissen, daß dies für Betroffene eine Chance sein kann vom Sozialamt wegzukommen. Was die ALSO kritisiert, ist die Form, in der dies heute oft geschieht und ihre Auswirkungen auf das gesellschaftliche Bewußtsein.

Die ALSO fordert deshalb seit längerem, daß städtische Maßnahmen zur Schaffung von Verdienst- und Qualifizierungsmöglichkeiten für SozialhilfebezieherInnen dezentrale Maßnahmen sein sollten, die z.B. bei kleinen Trägern etwa in den Bereichen Soziales, Umwelt, Kultur und Frauenplotik stattfinden könnten. Es sollten Vollzeitstellen auf freiwilliger und taiflicher Basis sein. Diese Form verbindet eine Reihe von Vorteilen. Sie

- eröffnet verschiedenen Gruppen unter den Sozialhilfebezie-

herInnen eine Vielzahl von unterschiedlichen Arbeitsplätzen,

entsprechend der Vielzahl unterschiedlicher Fähigkeiten;

- vermeidet Diskriminierung und Ausgrenzungsprobleme (auch Bilder

wie ïdie Armen reinigen den Dreck der Reichen') und erhöht die

Wahrscheinlichkeit der Übernahme auf feste Arbeitsplätze;

- nützt finanzielle Mittel optimal aus, weil alle Sachkosten beim

Arbeitgeber liegen;

- verhindert die ïTherapeutisierung' eines gesellschaftlichen

Problems von Armut und Langzeitarbeitslosigkeit.

Das heutige õ 19 (2)- Bundessozialhilfegesetz- Programm zur Finanzierung von tariflichen Arbeitsplätzen müßte allerdings weiterentwickelt werden. So sollte z.B. eine Kontrolle der Vergabekriterien und eine Weiterentwicklung dieser Stellen durch ein dem ABM- Ausschuß des Arbeitsamts vergleichbares Gremium unter Beteiligung der Betroffenen errichtet werden. Weiter wäre die Ausdehnung des Förderzeitraums über ein Jahr hinaus anzustreben.

Die ALSO ist allerdings nicht der Meinung, daß ein solches Beschäftigungsprogramm ein Ersatz für eine vernünftige Sozialplotok sein kann.


Diese Veröffentlichung unterliegt dem Impressum des Oldenburger Stachel.